Alles aus einer Hand, für Bremen, Hamburg und Umzu.

Bei uns erhalten Sie alle Gewerke für Ihre Immobilie aus einer Hand, wir sorgen für reibungslose Abläufe während der Projektphase. Unser Vorteil: Alle Leistungen erhalten Sie von unseren firmeneigenen Fachkräften, das spart Zeit und Geld. Probieren Sie es aus!

Ziel dieses GEG-Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden.

Folgende Änderungen beinhaltet die neue Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
  • mind. 65 % der Wärmeenergie müssen aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.
    Für Bestandsgebäude gelten folgende Übergangsfristen:
  • Für Kommunen und Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die 65 %-Regel ab 01.07.2026 (Siehe Abb. 1)
  • Für Kommunen und Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die 65 %-Regel ab 01.07.2028 (siehe Abb. 1)
  • Degression des Geschwindigkeitsbonus 2029 (Siehe Abb. 1)
  • es gelten neue Fördersätze (siehe Abb. 3)
  • Mögliche Antragstellungen entnehmen Sie der Abb. 2
GEG-Zusammenfassung: 65% erneuerbar, Neubau ab 2024, Regelungen zu Biomasse und Wasserstoff ab 2029, 2035, 2040.
Liste wesentlicher Änderungen zu Förderungen ab 01.01.2024 mit Kosten, Programmlaufzeit und Antragsfristen.
Tabelle zeigt wesentliche Förderungsänderungen von 2023 zu 2024 für Kosten, Förderung und Boni.
Prozess

Wie wird die Förderung beantragt?

1.

Angebot, Auftrag, BzA-ID

Nach einem Termin bei Ihnen vor Ort erhalten Sie unser kostenloses Angebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung registrieren wir das Bauvorhaben bei der KfW-Bank und Sie erhalten Ihre individuelle BzA-ID. Diese benötigen Sie für den nächsten Schritt.

2.

Sie registrieren sich bei der KfW-Bank

Wir haben Ihnen die KfW-Bank hier verlinkt. Klicken Sie auf der KfW-Seite oben rechts auf „Anmelden“ und anschließend im neuen Fenster unten auf „jetzt registrieren“. Bitte notieren Sie sich die Zugangsdaten gut, da Sie diese zum Abschluss des Projektes wieder brauchen.

3.

Persönliche Förderung beantragen

Mit den neuen Zugangsdaten können Sie sich jetzt bei der KfW-Bank einloggen und Ihre Förderung beauftragen. Folgen Sie dem Menü der KfW-Bank und wenn Sie Ihre Kontonummer bei der KfW-Bank angeben, achten Sie bitte darauf, dass Antragsteller und Kontoinhaber identisch sein müssen.

4.

Ihr Zuwendungsbescheid

Warten Sie Ihren Zuwendungsbescheid ab und senden Sie uns diesen nach Erhalt zu. Anschließend planen wir die Montage Ihrer Anlage ein.

5.

Einbau und BnD-Nummer

Nach erfolgter Installation erhalten sie von uns eine BnD-Nummer sowie alle erforderlichen Unterlagen, wie Hydraulischen Abgleich, Fachunternehmererklärung, Schlussrechnung etc. Diese laden Sie anschließend im Portal der KfW-Bank hoch. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt direkt an Sie.